Stadt und Land

Arbeitsblätter


Lösungen


Suchsel

Suchsel: Was es in einer Gemeinde gibt

https://learningapps.org/watch?v=pko3bcsoa20


Linksammlung Gemeinde


Lexikoneintrag


Überlegungen für Lehrpersonen

Das Wort „Gemeinde“ wird in der Umgangssprache in verschiedenen Bedeutungen verwendet. „Gemeinde“ ist jedoch nicht gleich „Gemeinde“. Es werden meist zwei Gemeindebegriffe unterschieden: Der soziologische Gemeindebegriff bezeichnet eine Gruppe von Menschen, eine Anhängerschaft oder Glaubens-Gemeinde, die i. d. R. in lokaler Gemeinschaft lebt (genaue Grenzen im Raum, Nachbarschaftssystem, Wir-Bewusstsein, soziale Zusammengehörigkeit). Der staatsrechtlich-politikwissenschaftliche Gemeindebegriff bezeichnet die kleinste, in der Verfassung vorgesehene politische Verwaltungseinheit. Es handelt sich um eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Recht. Die Gemeinden sind Selbstverwaltungskörper, d.h. sie haben immer auch einen durch die Bundesverfassung klar definierten und durch sie geschützten eigenen Wirkungsbereich. Es gilt das Subsidiaritätsprinzip, politische Entscheidungen sind also jeweils auf der untersten Ebene zu treffen. Gemeinden werden auch als „Kommunen“ bezeichnet. Jede Gemeinde besitzt ein eigenes Gemeindewappen und die dazugehörigen Gemeindefarben. 

Nur wenn die Gemeinde Aufgaben alleine nicht mehr erfüllen kann, kann sie auf die Hilfe der größeren Gemeinschaft zurückgreifen. Für die Städte und Gemeinden heißt das, dass sie über lokale Themen auch lokal entscheiden. 

In hoheitlicher Form, d.h. durch staatliche Anordnung (Bescheide, Verordnungen), handeln die Gemeinden vor allem in den Bereichen der Sicherheits-, Gesundheits-, Sittlichkeits-, Veranstaltungs-, Markt-, Straßen-, Flurschutz-, Baupolitik und Feuerpolizei, der Verwaltung gemeindlicher Verkehrsflächen und der örtlichen Raumplanung. Im so genannten übertragenen Wirkungsbereich hat jede Gemeinde auf Grund von Bundes- oder Landesgesetzen Vollziehungsaufgaben zu erledigen (Durchführung von Nationalrats- und Landtagswahlen, Mitwirkung bei Volksabstimmungen, Volksbefragungen und Volksbegehren, Führung des Melderegisters etc.). Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin ist das vollziehende Organ, d.h. das für die ordnungsgemäße Durchführung zuständige Organ der Gemeinde.  

In Österreich gibt es 2.100 Gemeinden (Stand 2015). Die Gemeinden bilden die unterste Ebene der Verwaltung und zählen zur Selbstverwaltung, d. h. die gewählten Gemeindevertreter bestimmen selber, wie sie ihre finanziellen Mittel einsetzen und so unmittelbar die Lebensqualität in der Gemeinde gestalten – wird beispielsweise eine Straße gebaut, ein Kindergarten oder beides. In jeder NÖ Gemeinde wird alle 5 Jahre ein Gemeinderat gewählt und die gewählten Gemeinderäte wählen aus ihrer Mitte die Gemeindevorstandsmitglieder sowie den Bürgermeister. 

Auf der Website http://www.noe.gv.at/noe/Zahlen-Fakten/Statistik-Gemeinden.html finden Sie Daten und Statistiken aus den Bereichen Bevölkerung, Arbeit, Gebäude und Wohnungen, Gemeindefinanzen sowie Familien und Haushalt für alle NÖ Gemeinden. 

Egal, ob die Bezeichnung „Gemeinde“, „Markt“ oder „Stadt“, rechtlich sind alle drei Bezeichnungen als Gemeinde zu verstehen und gleichgestellt. Es gibt dabei aber eine Ausnahme – „Städte mit eigenem Statut” (= Statutarstadt) haben eine gemeinsame Gemeinde- und Bezirksverwaltung und ein eigenes Stadtrecht. 

Quellen: 

https://www.politik-lernen.at/dl/LrquJKJKonmKkJqx4LJK/Seiten_aus_38_polithandeln_was_hat_das_alles_mit_mir_zu_tun.pdf